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Schulgeld und Förderung

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Zum 1. August 2020 wurde das Aufstiegs-BAföG noch einmal verbessert!

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden mit 50 % bezuschusst (statt 40 %), auf das Darlehen wird ein Teilerlass von 50 % bei Bestehen der Prüfung gewährt (bisher 40 %).

Die größte Verbesserung gibt es bei den Unterhaltskosten zu vermelden: Wer die Fortbildung in Vollzeit absolviert, erhält bis zu 892 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss.

Lehrgangsgebühren und Finanzierung im Überblick

Das monatliche Schulgeld beträgt für die Vollzeitausbildung 440,00 Euro, für die Teilzeitausbildung 220,00 Euro - jeweils bereits inklusive Lernmitteln. Hinzu kommen einmalig 250,00 Euro Anmeldegebühr und 400,00 Euro Prüfungsgebühr.

 

 

 

Grafik_Finanzielles

Übersicht der Förderprogramme

Als Student der Technikerschule Amberg können Sie eine staatliche Förderung der Leistung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz AFBG) beantragen.

Bei Vollzeitmaßnahmen erhalten Sie zudem Unterstützung zum Lebensunterhalt.

Folgende Punkte gelten außerdem:

  • Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem AFBG nicht
  • Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit der von der Fortbildungsordnung geforderten Berufspraxis können für ihre Fortbildung eine AFBG-Förderung erhalten

Was wird gefördert?

  • Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren werden seit dem 01. August 2020 einkommens- und vermögensunabhängig durch einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent gefördert; diese Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen
  • Die Restsumme kann über ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen
  • Bei Vollzeitfortbildungen wird einkommens- und vermögensabhängig zusätzlich der Unterhaltsbedarf als Vollzuschuss gefördert
     

Wo stellen Sie Ihren Antrag?
Für Anträge und Auskünfte sind die Ämter für Ausbildungsförderung zuständig; diese sind meist in den Landratsämtern bzw. kreisfreien Städten angesiedelt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter

www.aufstiegs-bafoeg.de

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Rückwirkend zum 1. Januar 2023 wird der Meisterbonus auf 3.000 Euro erhöht – ein starkes Signal für die Weiterbildung!

 

Der Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung ist eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Fortbildungsprüfung.
Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Technikerausbildung und Hauptwohnsitz in Bayern.

Was wird gefördert?

 

Steuerlich abzugsfähig sind Aufwendungen zur Fortbildung im ausgeübten Beruf als Werbungskosten.

Hierzu zählen Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Literatur, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, etc.

 

Detaillierte Auskünfte erteilt Ihr zuständiger Sachbearbeiter beim Finanzamt oder Ihr Steuerberater.

Sie haben Ihre Ausbildung mit mindestens der Note 1,9 oder besser abgeschlossen und beabsichtigen die Technikerausbildung zu absolvieren?

Dann bewerben Sie sich noch vor Beginn der Ausbildung um ein Stipendium.

 

Informationen finden Sie unter

www.studieren-in-bayern.de

www.ihk-regensburg.de

Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten. Seine Aufgabe ist es, die ausscheidenden Soldaten auf Zeit (SaZ) erfolgreich in einen Zivilberuf einzugliedern und ihnen die Chance zu einem beruflichen und sozialen Aufstieg mit auf den Weg geben. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr:

www.dienstzeitende.de

Den Bildungsgutschein können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie arbeitssuchend sind oder Ihnen ohne eine Fortbildung die Arbeitslosigkeit droht. Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter prüft, ob Sie das Angebot nutzen können. Mit dem Bildungsgutschein können Sie eine Weiterbildung beginnen, um Ihre Beschäftigungschancen zu erhöhen bzw. zu stabilisieren. Alle anfallenden Kosten für die Weiterbildung werden abgedeckt. Sie müssen den Gutschein einlösen, solange er gültig ist. Ansonsten verfällt er. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur

www.arbeitsagentur.de/bildungsgutschein

Informationen

aus dem Kultusministerium und zu weiteren Förderungen

Informationen aus dem Kultusministerium und einen Überblick über weitere Fördermöglichkeiten für Ihre schulische Ausbildung finden Sie auf unserer Seite Infos.